Arbeitssicherheit
bei
GLADE Engineering
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Nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" muss laut §5 eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden.
Wir können diese Aufgaben, geregelt in §6 ASiG, als Sicherheitsingenieur auch für Ihr Unternehmen durchführen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit erstellen wir für Sie:
Gefährdungs-Beurteilung / Belastungs-Katalog
Brandschutzpläne
Fluchtweg- und Rettungspläne
Betriebsanweisungen
Gefahrstoffkataster
sowie alle weiteren notwendigen Arbeiten
Siehe dazu auch unsere Links.
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© Michael M. Glade, webmaster@glade-web.de, Edingen / Germany
Stand: 24. September 2004